Wann zahlt die Krankenkasse den Präventionskurs?

Was zahlt die Krankenkasse für Präventionskurse? Der §20 SGB V einfach erklärt

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Was zahlt die Krankenkasse für Präventionskurse?

„Was zahlt meine Krankenkasse eigentlich für so einen Kurs?”

Diese Frage hören wir bei Physio proAKTIV Kaleli in Leverkusen fast jede Woche. Und sie ist berechtigt: Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich seit Jahren an den Kosten für anerkannte Gesundheitskurse – geregelt im §20 SGB V.

Trotzdem ist vielen unklar, was genau erstattet wird, wer die Voraussetzungen prüft und wie der Antrag eigentlich läuft.

In diesem Beitrag erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, was hinter dem §20 steht, welche Kurse infrage kommen und worauf Sie achten sollten, damit Sie nicht erst hinterher feststellen, dass Sie einen großen Teil der Kosten hätten zurückbekommen können.

Was ist ein Präventionskurs nach §20 SGB V?

Der §20 SGB V ist die gesetzliche Grundlage dafür, dass Krankenkassen Maßnahmen zur Primärprävention mitfinanzieren. Primärprävention heißt: Es geht darum, Krankheiten gar nicht erst entstehen zu lassen. Das unterscheidet diese Kurse klar von Rehabilitation oder Heilmittelverordnungen, die erst greifen, wenn bereits eine Diagnose vorliegt.

Konkret werden Kurse in vier Handlungsfeldern gefördert:

  • Bewegung (z. B. Rückenkurse, Pilates, funktionelles Krafttraining)
  • Ernährung (z. B. Kurse zu gesunder Ernährung, Gewichtsmanagement)
  • Stressbewältigung (z. B. progressive Muskelentspannung, Yoga, Achtsamkeit)
  • Suchtmittelkonsum (z. B. Raucherentwöhnung)

Damit ein Kurs erstattungsfähig ist, muss er bestimmte Qualitätsstandards erfüllen, geprüft durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP), eine gemeinsame Einrichtung der gesetzlichen Krankenkassen.

Welche Kurse werden überhaupt erstattet?

Hier kommt der wichtigste Punkt vorab: Nicht jeder Gesundheitskurs ist automatisch ein §20-Kurs.
Erstattungsfähig sind nur Kurse, die

  1. ZPP-zertifiziert sind (die Zentrale Prüfstelle Prävention vergibt eine Prüfnummer),
  2. von qualifiziertem Personal mit anerkannter Aus- oder Fortbildung geleitet werden,
  3. standardisierten Stundenplänen mit messbaren Lernzielen folgen,
  4. als Gruppenkurse angeboten werden (in der Regel 8–12 Einheiten à 60–90 Minuten).

Wichtig: Ob ein konkreter Kurs erstattungsfähig ist, erkennen Sie an der ZPP-Prüfnummer, die der Anbieter Ihnen auf Nachfrage nennen kann. Fragen Sie im Zweifel direkt nach – seriöse Anbieter geben darüber bereitwillig Auskunft.

Wie hoch ist die Erstattung in der Regel?

Die Höhe der Erstattung ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich und ändert sich gelegentlich. Manche Kassen übernehmen einen Teil der Kurskosten, andere die komplette Kursgebühr. Was in Ihrem Fall gilt, erfahren Sie am sichersten direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Folgende Grundregeln gelten bei den meisten gesetzlichen Kassen:

  • Maximal zwei Kurse pro Kalenderjahr werden gefördert.
  • Es kann ein Bewegungs- und ein Entspannungskurs kombiniert werden, oder zwei Kurse aus demselben Handlungsfeld.
  • Eine regelmäßige Teilnahme ist Voraussetzung. Viele Kassen fordern eine Anwesenheit von mindestens 80 %.
  • Nach Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Sie bei Ihrer Kasse einreichen.

Unser Tipp: Rufen Sie vor der Anmeldung kurz bei Ihrer Krankenkasse an oder schauen Sie im Online-Portal. Mit zwei Sätzen: „Ich möchte einen Präventionskurs nach §20 SGB V besuchen. Wie hoch ist die Erstattung in meinem Tarif?” –  bekommen Sie eine verbindliche Antwort. Das erspart später jede Unsicherheit.

Schritt für Schritt: So beantragen Sie die Erstattung

  1. Kurs auswählen. Achten Sie auf eine ZPP-Prüfnummer. Anerkannte Kurse sind in der Regel auch in der Datenbank der Zentralen Prüfstelle Prävention gelistet.
  2. Vorab mit der Kasse sprechen. Klären Sie die genaue Erstattungshöhe und ob noch ein Kurs-Kontingent im laufenden Kalenderjahr offen ist.
  3. Verbindlich anmelden und bezahlen. Die Kursgebühr wird zunächst von Ihnen selbst getragen.
  4. Regelmäßig teilnehmen. Häufig wird eine Anwesenheit von mindestens 80 % verlangt.
  5. Teilnahmebescheinigung einreichen. Nach Kursabschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Sie bei Ihrer Kasse einreichen – oft direkt digital im Online-Portal oder per Post. Die Erstattung erfolgt anschließend per Überweisung.

Häufige Stolperfallen

In der Praxis kommen wir immer wieder auf dieselben Punkte zurück, die schiefgehen können:

  • Kurs nicht zertifiziert: Manche Studios werben mit „§20-Kurs”, führen aber keine ZPP-Prüfnummer. Fragen Sie aktiv nach.
  • Fehlende Anwesenheit: Wer mehr als zwei Termine versäumt, riskiert die Erstattung, auch bei zertifizierten Kursen.
  • Falscher Zeitpunkt: Wenn das Jahres-Kontingent (in der Regel zwei Kurse) bereits ausgeschöpft ist, gibt es keine Erstattung mehr, auch nicht rückwirkend.
  • Antrag zu spät eingereicht: Bei manchen Kassen läuft die Einreichungsfrist nach wenigen Monaten ab.
  • Selbstständige in privater Versicherung: Hier gilt §20 SGB V nicht direkt. Viele private Kassen erstatten ähnliche Kurse aber im Rahmen ihrer Gesundheitsförderung – bitte vorab klären.

Präventionskurse bei Physio proAKTIV in Leverkusen

Wir bieten in unserer Praxis in Leverkusen mehrere Kurse aus dem Bewegungsbereich an, die sich inhaltlich an den Anforderungen für Präventionskurse nach §20 SGB V orientieren:

Ob ein konkreter Kurs als §20-Kurs anerkannt ist, klären wir gerne direkt mit Ihnen – sprechen Sie uns bei Anmeldung an. Eine Übersicht aller Präventionskurse finden Sie hier.

Aus der Praxis

„Viele Teilnehmer wissen gar nicht, dass ihre Krankenkasse einen großen Teil der Kosten übernimmt. Wenn ich frage: ‚Wann waren Sie das letzte Mal in einem Präventionskurs?’, kommt oft die Antwort: ‚Nie – ich wusste nicht, dass meine Kasse das überhaupt mitfinanziert.’ Genau dafür ist §20 SGB V da.”

Bilal Kaleli, Physiotherapeut & Inhaber Physio proAKTIV Kaleli

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Wenn Sie Interesse an einem unserer Kurse haben oder unsicher sind, welcher zu Ihnen passt, melden Sie sich gerne. Wir beraten Sie unverbindlich – telefonisch, per Mail oder vor Ort in der Praxis.

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Häufig gestellte Fragen zur Krankenkassen-Erstattung

Wie oft im Jahr zahlt meine Krankenkasse einen Präventionskurs?

In der Regel werden zwei zertifizierte Kurse pro Kalenderjahr gefördert. Die genaue Regelung können Sie bei Ihrer Kasse erfragen.

Bekomme ich die Kursgebühr direkt erlassen?

Nein. Sie zahlen den Kurs zunächst selbst und reichen nach Abschluss die Teilnahmebescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Erstattung erfolgt anschließend per Überweisung.

Was ist, wenn ich Kursstunden verpasse?

Die meisten Kassen verlangen eine Mindest-Anwesenheit (häufig 80 %). Wer mehr als zwei Termine versäumt, riskiert die Erstattung – auch wenn der Kurs zertifiziert ist.

Sind Online-Kurse erstattungsfähig?

Ja, sofern der Kursanbieter eine ZPP-Prüfnummer für das Online-Format vorweisen kann. Wichtig: Präsenz- und Online-Kurse werden getrennt zertifiziert.

Was machen private Krankenversicherte?

Der §20 SGB V gilt nur für gesetzlich Versicherte. Viele private Kassen bieten aber im Rahmen ihrer Gesundheitsförderung vergleichbare Erstattungen – vorab beim Versicherer nachfragen.

Übernimmt die Kasse auch Reha- oder Heilmittel-Kosten?

Nein, das sind andere Leistungsbereiche. Reha läuft über §40 SGB V (mit ärztlicher Verordnung), Heilmittel wie Physiotherapie laufen über §32 SGB V (ebenfalls mit Rezept). §20 ist ausschließlich Primärprävention – also vor Eintritt einer Diagnose.

Wo finde ich anerkannte Kurse in Leverkusen?

Über die Datenbank der Zentralen Prüfstelle Prävention (zentrale-pruefstelle-praevention.de) oder direkt bei lokalen Anbietern wie Physiotherapie-Praxen. Bei uns in Leverkusen bekommen Sie auf Nachfrage gerne die Liste der aktuell laufenden Kurse mit Status zur Erstattungsfähigkeit.

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Bei Fragen oder besonderen Anliegen teilen Sie uns diese gerne mit. Wir sind hier, um Ihnen bei Ihrem Gesundheitstraining behilflich zu sein.

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    Bilal Kaleli – Inhaber Physio proAKTIV Kaleli

    Autor dieses Artikels

    Bilal Kaleli

    Staatlich geprüfter Physiotherapeut · Inhaber Physio proAKTIV Kaleli

    Bilal Kaleli ist staatlich geprüfter Physiotherapeut und Inhaber von Physio proAKTIV Kaleli in Leverkusen-Quettingen. Die Praxis bietet Physiotherapie, Präventionskurse und Spezialbehandlungen wie Neurophysiotherapie und Kiefergelenkbehandlung (CMD).

    Zuletzt aktualisiert: 9. Juni 2026

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